Gebührenermäßigungen

Ab dem 1. September 2022 wird ein Familienrabatt von 10% für das 2. Kind, von 20% für das 3. Kind und für jedes weitere Kind gewährt  in der Reihenfolge der Gebührenhöhe. Das 1. Kind ist das Kind mit der höchsten Gebühr. Des Weiteren wird ab dem 2. Fach eines Kindes eine Mehrfachermäßigung in Höhe des Familienrabattes gewährt. Schüler*innen im Bläserklassen- und Chorklassenunterricht sind von dieser Regelung ausgenommen, ebenso Schüler*innen, die ausschließlich ein Ergänzungsfach belegen oder an zeitlich begrenzten Projekten teilnehmen.

Wohngeldempfänger und Empfänger von Leistungen nach SGB II/SGB XII erhalten auf Antrag 50% Ermäßigung auf alle Unterrichtsgebühren. Ein zusätzlicher Familienrabatt wird nicht gewährt. BuT-Berechtigungsscheine können vorgelegt werden.